1. Einführung: BAföG und Nebenjob - Die Grundlagen

Als Student oder Studentin kennst du die Herausforderung: Das Studium fordert deine volle Aufmerksamkeit, gleichzeitig müssen die Lebenshaltungskosten gedeckt werden. Hier kommt das BAföG ins Spiel – doch was genau ist BAföG und wie verhält es sich mit Nebenjobs? Dieser Abschnitt gibt dir einen umfassenden Überblick.

Was ist BAföG und wer hat Anspruch?

BAföG steht für „Bundesausbildungsförderungsgesetz“ und bildet seit über 50 Jahren den wichtigsten Grundpfeiler der staatlichen Ausbildungsförderung in Deutschland. Es soll Chancengerechtigkeit schaffen, damit nicht die finanziellen Möglichkeiten des Elternhauses, sondern Talent und Motivation über den Bildungsweg entscheiden.

Der Anspruch auf BAföG ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft:

  • Alter: Grundsätzlich darfst du zu Beginn deines Bachelor- oder Master-Studiums nicht älter als 44 Jahre sein. Es gibt jedoch Ausnahmen, beispielsweise für Studierende mit eigenen Kindern.
  • Staatsangehörigkeit: In erster Linie erhalten deutsche Studierende BAföG, unter bestimmten Voraussetzungen aber auch internationale Studierende.
  • Leistungsnachweis: Nach dem vierten Fachsemester musst du einen Leistungsnachweis vorlegen, um weiterhin gefördert zu werden.
  • Einkommen und Vermögen: Sowohl dein eigenes Einkommen und Vermögen als auch das deiner Eltern (bei elternabhängigem BAföG) beeinflussen die Höhe deiner Förderung.

Wichtig zu wissen: Nach einem abgeschlossenen Diplom-, Staatsexamens-, Magister- oder Masterstudiengang ist keine weitere BAföG-Förderung mehr möglich.

Warum ist das Thema Nebenverdienst so wichtig?

Selbst der BAföG-Höchstsatz reicht oft nicht aus, um alle Lebenshaltungskosten zu decken. Laut aktuellen Erhebungen geben Studierende mindestens 930 Euro monatlich aus – eine Summe, die durch steigende Inflation tendenziell weiter zunimmt.

Ein Nebenjob bietet dir daher mehrere Vorteile:

  • Finanzielle Unabhängigkeit: Du kannst deine monatlichen Ausgaben besser decken und bist weniger auf Unterstützung angewiesen.
  • Berufserfahrung: Praktische Erfahrungen während des Studiums verbessern deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
  • Netzwerke aufbauen: Durch Nebenjobs knüpfst du wertvolle Kontakte für deine berufliche Zukunft.

Allerdings musst du aufpassen: Verdienst du zu viel, kann dies Auswirkungen auf deine BAföG-Förderung haben. Daher ist es wichtig, die aktuellen Freibeträge zu kennen und dein Einkommen entsprechend zu planen.

Die wichtigsten Änderungen 2025 auf einen Blick

Zum Wintersemester 2024/2025 und mit Beginn des Jahres 2025 sind einige bedeutende Änderungen beim BAföG in Kraft getreten:

  • Erhöhung des Grundbedarfs: Der BAföG-Grundbedarf wurde um 5% auf 475 Euro monatlich angehoben (vorher: 452 Euro).
  • Höhere Wohnkostenpauschale: Für auswärts wohnende Studierende stieg die Pauschale um 20 Euro auf 380 Euro monatlich.
  • Anpassung der Freibeträge: Die Freibeträge für das Einkommen der Eltern wurden um 5,25% erhöht, wodurch mehr Studierende BAföG-berechtigt sind.
  • Neuer Freibetrag für eigenes Einkommen: Seit dem 1. Januar 2025 wurde der Freibetrag für eigene Einkünfte auf 556 Euro monatlich angehoben – exakt die Höhe der aktuellen Minijob-Grenze.
  • Flexibilitätssemester: Alle BAföG-Empfänger können einmalig ein zusätzliches Semester BAföG ohne Begründung beantragen.
  • Studienstarthilfe: Studienanfänger unter 25 Jahren aus einkommensschwachen Familien können eine einmalige Studienstarthilfe von 1.000 Euro erhalten.
  • Längere Frist für Fachrichtungswechsel: Ein Fachrichtungswechsel ist nun bis zum Beginn des fünften Semesters möglich.

Besonders relevant für Nebenjobs: Der Freibetrag für eigenes Einkommen wurde auf genau 556 Euro angehoben und entspricht damit erstmals exakt der Minijob-Grenze. Das bedeutet, du kannst einen Minijob mit maximalem Verdienst ausüben, ohne BAföG-Kürzungen befürchten zu müssen. Zukünftig soll der BAföG-Freibetrag automatisch mit der Minijob-Grenze steigen.

BAföG und Nebenverdienst, eine Balance, die Sicherheit im Studium bietet.

— 3raum campus

BAföG Verdienstgrenzen 2021-2025 - Balkendiagramm mit Freibeträgen und maximalem Verdienst

2. Aktuelle Freibeträge und Einkommensgrenzen

Als BAföG-Empfänger ist es entscheidend, die aktuellen Freibeträge und Einkommensgrenzen genau zu kennen. Mit dem 29. BAföG-Änderungsgesetz sind zum Wintersemester 2024/2025 und zum Jahresbeginn 2025 wichtige Neuerungen in Kraft getreten, die dir mehr finanziellen Spielraum bieten.

Der neue Grundfreibetrag: Was bedeutet die Erhöhung für dich?

Seit dem 1. Januar 2025 wurde der BAföG-Freibetrag für eigenes Einkommen auf exakt 556 Euro monatlich angehoben. Dies entspricht einem Jahresfreibetrag von 6.680 Euro im Bewilligungszeitraum. Die gute Nachricht: Diese Erhöhung wurde gezielt an die aktuelle Minijob-Grenze angepasst.

Was bedeutet das konkret für dich?

  • Du darfst nun monatlich bis zu 556 Euro brutto verdienen, ohne dass dein BAföG-Anspruch gekürzt wird
  • Der Freibetrag gilt für das durchschnittliche monatliche Einkommen im gesamten Bewilligungszeitraum
  • Künftige Anpassungen der Minijob-Grenze werden automatisch auch den BAföG-Freibetrag erhöhen

Die Berechnung deines anrechnungsfreien Einkommens setzt sich zusammen aus:

  1. Deinem Bruttoeinkommen
  2. Abzüglich der Werbungskostenpauschale (102,50 Euro monatlich)
  3. Abzüglich der Sozialpauschale (22,3% vom verbleibenden Betrag)
  4. Dem eigentlichen Freibetrag nach dem BAföG-Gesetz

Besonders wichtig: Das BAföG-Amt betrachtet nicht dein monatliches Einkommen, sondern den Durchschnitt im gesamten Bewilligungszeitraum. Du kannst also in manchen Monaten mehr und in anderen weniger verdienen, solange du im Durchschnitt unter der Grenze bleibst.

Minijob und BAföG: Die perfekte Kombination

Mit der Anpassung des BAföG-Freibetrags auf genau 556 Euro ist der Minijob zur idealen Einkommensquelle für BAföG-Empfänger geworden. Zum ersten Mal entspricht der Freibetrag exakt der Minijob-Grenze, was die Planung deiner Finanzen erheblich vereinfacht.

Vorteile dieser perfekten Kombination:

  • Du kannst einen Minijob mit maximalem Verdienst ausüben, ohne BAföG-Kürzungen befürchten zu müssen
  • Bei Minijobs fallen keine Sozialversicherungsbeiträge für dich an (außer Rentenversicherung, von der du dich befreien lassen kannst)
  • Dein Arbeitgeber übernimmt in der Regel die Pauschalsteuer, sodass dein Verdienst steuerfrei bleibt

Beachte jedoch: Wenn du familienversichert bist, liegt die Grenze für die kostenlose Mitversicherung in der Krankenversicherung bei 485 Euro monatlich (Stand 2024). Überschreitest du diese Grenze, musst du dich selbst krankenversichern, was mit erheblichen Kosten verbunden sein kann.

Werkstudierendenjobs: Besonderheiten und Grenzen

Als Werkstudent kannst du mehr als die Minijob-Grenze verdienen, musst aber einige wichtige Regeln beachten:

  • Während der Vorlesungszeit darfst du nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, sonst verlierst du deinen Werkstudentenstatus und deinen BAföG-Anspruch
  • In den Semesterferien kannst du unbegrenzt arbeiten, ohne den Werkstudentenstatus zu verlieren
  • Auch für Werkstudierendenjobs gilt der BAföG-Freibetrag von 556 Euro monatlich bzw. 6.680 Euro jährlich

Verdienst du als Werkstudent mehr als den Freibetrag, wird die Differenz zu 80% von deinem BAföG-Anspruch abgezogen. Ein Beispiel:

Du verdienst monatlich 700 Euro brutto als Werkstudent. Nach Abzug der Werbungskostenpauschale und der Sozialpauschale bleibt ein anrechenbares Einkommen von etwa 450 Euro. Da der eigentliche BAföG-Freibetrag bei 353 Euro liegt, werden etwa 80% der Differenz (97 Euro) von deinem BAföG abgezogen.

Wichtig: Verdienst du regelmäßig mehr als 860 Euro brutto im Monat, musst du mit erheblichen BAföG-Kürzungen rechnen.

Saisonarbeit und Ferienjobs: Clever planen

Saisonarbeit und Ferienjobs bieten dir die Möglichkeit, in kurzer Zeit mehr zu verdienen, ohne deinen BAföG-Anspruch zu gefährden – wenn du clever planst:

  • Kurzfristige Beschäftigungen (bis zu 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr) sind sozialversicherungsfrei, unabhängig von der Höhe des Verdienstes
  • Konzentriere höhere Verdienste auf die Semesterferien, wo du mehr als 20 Stunden arbeiten kannst
  • Beachte, dass für die BAföG-Anrechnung der Durchschnittsverdienst im gesamten Bewilligungszeitraum entscheidend ist

Ein strategischer Tipp: Lege deinen Ferienjob mit höherem Verdienst möglichst an den Anfang oder das Ende deines Bewilligungszeitraums. So kannst du die Einkommensverteilung optimieren und eventuell in einem Bewilligungszeitraum weniger Einkommen haben als im anderen.

Für Erntehelfer und landwirtschaftliche Aushilfen gibt es zudem besondere Pauschalierungsmöglichkeiten bei der Lohnsteuer, die nur 5% beträgt – vorausgesetzt, die Beschäftigung dauert nicht länger als 180 Tage im Kalenderjahr und der durchschnittliche Stundenlohn beträgt höchstens 15 Euro.

Durch geschickte Planung deiner Nebenjobs kannst du das Maximum aus der Kombination von BAföG und eigenem Einkommen herausholen und deine Studienfinanzierung optimal gestalten.

Einkommensszenarien BAföG-Empfänger 2025 - Infografik mit Geldbörse und Vergleichsdiagramm

3. So wird dein Einkommen angerechnet

Als BAföG-Empfänger ist es wichtig zu verstehen, wie dein Einkommen berechnet und angerechnet wird. In diesem Kapitel erklären wir die Berechnungsformel, die Abzüge und den Einfluss des Bewilligungszeitraums auf deine Förderung. Außerdem zeigen wir dir Beispielrechnungen, die dir helfen, dein Einkommen optimal zu planen.

Die BAföG-Berechnungsformel verstehen

Um dein anrechenbares Einkommen zu ermitteln, wird dein Bruttoeinkommen aus abhängiger Beschäftigung (z. B. Minijob oder Werkstudierendenjob) durch mehrere Schritte reduziert:

  1. Bruttoeinkommen: Dein monatlicher Verdienst vor Abzügen.
  2. Werbungskostenpauschale: 102,50 € pro Monat werden pauschal abgezogen.
  3. Sozialpauschale: 21,6 % des verbleibenden Betrags werden zusätzlich abgezogen.
  4. BAföG-Grundfreibetrag: 353 € monatlich bleiben anrechnungsfrei.

Der Betrag, der nach diesen Abzügen übrig bleibt, wird als anrechenbares Einkommen bezeichnet. Überschreitet dieser Betrag den Freibetrag von 353 €, wird die Differenz zu 80 % von deinem BAföG-Anspruch abgezogen.

Werbungskosten und Sozialpauschalen: Deine Abzüge

  • Werbungskostenpauschale: Diese deckt Ausgaben wie Fahrtkosten oder Arbeitsmaterialien ab und beträgt immer 102,50 € monatlich (1.230 € jährlich).
  • Sozialpauschale: Sie beträgt 21,6 % deines Einkommens nach Abzug der Werbungskosten und berücksichtigt Beiträge zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung.

Beispiel:

  • Bruttoeinkommen: 700 €
  • Abzug Werbungskosten: 102,50 €
  • Verbleibendes Einkommen: 597,50 €
  • Abzug Sozialpauschale (21,6 %): 129 €
  • Anrechenbares Einkommen: 468,50 €

Der Bewilligungszeitraum: Warum er so wichtig ist

Der Bewilligungszeitraum (BWZ) ist der Zeitraum, für den dein BAföG bewilligt wird – in der Regel 12 Monate (zwei Semester). Dein Einkommen wird für den gesamten BWZ betrachtet und gleichmäßig auf die Monate verteilt.

Das bedeutet:

  • Es spielt keine Rolle, ob du in einzelnen Monaten mehr oder weniger verdienst.
  • Entscheidend ist das durchschnittliche monatliche Einkommen im gesamten BWZ.

Beispiel:

  • Du verdienst in den Semesterferien 1.500 € pro Monat (für zwei Monate) und in der Vorlesungszeit nichts.
  • Gesamtverdienst im BWZ: 3.000 €
  • Durchschnittliches Einkommen pro Monat: 3.000 € ÷ 12 = 250 €
  • Da das durchschnittliche Einkommen unter der Freibetragsgrenze von 556 € liegt, wird dein BAföG nicht gekürzt.

Beispielrechnungen für verschiedene Einkommenssituationen

Beispiel 1: Minijob mit maximalem Verdienst

  • Bruttoeinkommen: 556 €
  • Abzug Werbungskosten: 102,50 €
  • Verbleibendes Einkommen: 453,50 €
  • Abzug Sozialpauschale (21,6 %): 97,96 €
  • Anrechenbares Einkommen: 355,54 €

Ergebnis:
Da das anrechenbare Einkommen knapp über dem Freibetrag von 353 € liegt, wird nur ein minimaler Betrag (ca. 2 €) von deinem BAföG abgezogen.

Beispiel 2: Werkstudierendenjob mit höherem Verdienst

  • Bruttoeinkommen: 700 €
  • Abzug Werbungskosten: 102,50 €
  • Verbleibendes Einkommen: 597,50 €
  • Abzug Sozialpauschale (21,6 %): 129 €
  • Anrechenbares Einkommen: 468,50 €

Ergebnis:
Überschreitung des Freibetrags: 468,50 € – 353 € = 115,50 €
BAföG-Kürzung: 80 % von 115,50 € = ca. 92 €

Beispiel 3: Saisonarbeit in den Semesterferien

  • Verdienst in zwei Monaten Ferienarbeit: je 1.500 € = insgesamt 3.000 €
  • Verdienst während der Vorlesungszeit: kein Einkommen
  • Gesamtverdienst im BWZ (12 Monate): 3.000 €
  • Durchschnittliches monatliches Einkommen im BWZ: 250 €

Ergebnis:
Da das durchschnittliche Einkommen unter der Freibetragsgrenze liegt (556 €), bleibt dein BAföG ungekürzt.

Fazit

Die Anrechnung deines Einkommens hängt stark davon ab, wie du deinen Verdienst planst und verteilst. Mit einem Minijob kannst du bis zur Freibetragsgrenze von 556 € verdienen und dein volles BAföG behalten. Bei Werkstudierendenjobs oder saisonalen Tätigkeiten solltest du darauf achten, dass dein durchschnittliches monatliches Einkommen im Bewilligungszeitraum möglichst unter der Grenze bleibt.

Tipp: Nutze einen BAföG-Rechner online oder lass dich bei Unsicherheiten beraten – so vermeidest du Überraschungen bei der Anrechnung!

4. Strategien zur optimalen Verdienstplanung

Als BAföG-Empfänger kannst du mit der richtigen Strategie dein Einkommen maximieren, ohne Kürzungen befürchten zu müssen. In diesem Kapitel erfährst du, wie du deinen Nebenverdienst optimal planst und typische Fehler vermeidest.

Semesterferien vs. Vorlesungszeit: Wann lohnt sich mehr Arbeit?

Die geschickte Verteilung deiner Arbeitszeiten kann einen großen Unterschied für dein BAföG und dein Gesamteinkommen machen:

  • Vorlesungszeit: Während der Vorlesungszeit solltest du als Werkstudent maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten, um deinen Status als Student zu behalten. Überschreitest du diese Grenze, riskierst du nicht nur deinen BAföG-Anspruch, sondern auch Probleme mit der Krankenversicherung.
  • Semesterferien: In den Semesterferien kannst du ohne Begrenzung arbeiten – ein idealer Zeitpunkt für intensivere Arbeitsphasen. Das BAföG-Amt berücksichtigt nur dein durchschnittliches Einkommen im gesamten Bewilligungszeitraum.

BAföG-Tipp: Konzentriere höhere Verdienste auf zwei bis drei Monate in den Semesterferien und reduziere deine Arbeitszeit während der Vorlesungszeit. So kannst du insgesamt mehr verdienen, ohne den BAföG-Anspruch zu gefährden.

Beispielrechnung für optimierte Arbeitszeiten:

  • Semesterferien (3 Monate): 1.200€ monatlich = 3.600€
  • Vorlesungszeit (9 Monate): 300€ monatlich = 2.700€
  • Jahreseinkommen: 6.300€
  • Monatsdurchschnitt: 525€ (unter der Freibetragsgrenze von 556€)

Dein BAföG bleibt in diesem Beispiel ungekürzt, obwohl du in manchen Monaten deutlich mehr verdienst als die Freibetragsgrenze.

Besondere Situationen: Praktika, Selbstständigkeit und mehr

Pflichtpraktika und BAföG
Bei Pflichtpraktika gelten besondere Regelungen:

  • Vergütete Pflichtpraktika: Die Vergütung wird wie normales Einkommen auf dein BAföG angerechnet.
  • Unvergütete Pflichtpraktika: Du kannst während dieser Zeit BAföG ohne Abzüge beziehen.
  • Praktikumssemester: In manchen Fällen kannst du auch während eines Praktikumssemesters BAföG erhalten.

Wichtig: Für Pflichtpraktika musst du deinen BAföG-Anspruch neu berechnen lassen, falls sich deine finanzielle Situation ändert.

Selbstständigkeit neben dem Studium
Auch als selbstständiger BAföG-Empfänger musst du die Einkommensgrenzen beachten:

  • Freiberufliche Tätigkeiten: Honorare werden wie Einkommen aus abhängiger Beschäftigung angerechnet.
  • Gewerbliche Tätigkeiten: Hier zählt der Gewinn (Einnahmen minus Betriebsausgaben) als Einkommen.
  • Besonderheit: Bei Selbstständigkeit kannst du tatsächliche Betriebsausgaben statt der Pauschale absetzen.

BAföG-Hinweis: Dokumentiere alle Einnahmen und Ausgaben deiner selbstständigen Tätigkeit sorgfältig – das BAföG-Amt kann Nachweise verlangen.

Weitere besondere Situationen:

  • Auslandssemester: Während eines BAföG-geförderten Auslandssemesters gelten dieselben Einkommensgrenzen.
  • Wechsel des Studiengangs: Bei einem Studiengangwechsel kann sich dein BAföG-Anspruch ändern.
  • Elternunabhängiges BAföG: Bei elternunabhängigem BAföG gelten die gleichen Verdienstgrenzen.

Häufige Fehler und ihre Vermeidung

Viele BAföG-Empfänger verlieren unnötig Geld durch vermeidbare Fehler:

1. Falsche Berechnung des Bewilligungszeitraums
Fehler: Das Einkommen nur monatsweise betrachten.
Lösung: Denke immer im gesamten Bewilligungszeitraum (in der Regel 12 Monate).

2. Überschreitung der 20-Stunden-Grenze
Fehler: Mehr als 20 Stunden pro Woche während der Vorlesungszeit arbeiten.
Lösung: Halte dich an die 20-Stunden-Grenze während der Vorlesungszeit und arbeite mehr in den Semesterferien.

3. Verspätete oder fehlende Mitteilungen
Fehler: Änderungen des Einkommens dem BAföG-Amt nicht melden.
Lösung: Informiere das BAföG-Amt umgehend über Änderungen deiner Einkommenssituation.

4. Überschätzung des anrechnungsfreien Einkommens
Fehler: Den Bruttolohn mit dem anrechnungsfreien Betrag verwechseln.
Lösung: Berechne dein anrechenbares Einkommen nach Abzug von Werbungskostenpauschale und Sozialpauschale.

5. Unzureichende Dokumentation
Fehler: Keine oder mangelhafte Aufzeichnungen über Einnahmen führen.
Lösung: Führe ein einfaches Einkommenstagebuch und bewahre alle Lohnabrechnungen auf.

Tipp für BAföG-Empfänger: Nutze digitale Tools wie Excel-Tabellen oder spezielle BAföG-Rechner, um dein anrechenbares Einkommen regelmäßig zu überprüfen und anzupassen.
Mit diesen Strategien zur Verdienstplanung kannst du dein Studium optimal finanzieren und das Maximum aus der Kombination von BAföG und Nebenjob herausholen. Behalte die Freibeträge im Blick, verteile dein Einkommen strategisch über den Bewilligungszeitraum und achte auf die korrekte Meldung aller Einkommensänderungen.

5. FAQs und nächste Schritte

In diesem Kapitel beantworten wir die häufigsten Fragen zum BAföG-Nebenverdienst und zeigen dir, wie du Werkstudierendenjobs in Würzburg finden kannst. So bist du bestens informiert und kannst direkt loslegen!

Du darfst im Bewilligungszeitraum (12 Monate) bis zu 6.680 € brutto verdienen, was einem monatlichen Durchschnitt von 556 € entspricht. Überschreitest du diese Grenze, wird der übersteigende Betrag zu 80 % auf dein BAföG angerechnet.

Wenn dein Einkommen den Freibetrag von 556 € monatlich übersteigt, wird die Differenz angerechnet. Beispiel: Bei einem Verdienst von 700 € brutto überschreitest du den Freibetrag um 144 €. Davon werden 80 % (115,20 €) von deinem BAföG abgezogen.

  • Pflichtpraktika: Die Vergütung wird vollständig als Einkommen angerechnet.
  • Freiwillige Praktika: Das Einkommen wird wie bei einem Nebenjob behandelt und zählt zum Freibetrag von 6.680 € jährlich.

Ja, auch als Selbstständiger kannst du BAföG erhalten. Dein Gewinn (Einnahmen abzüglich Betriebsausgaben) wird wie ein normales Einkommen angerechnet. Du musst allerdings alle Einnahmen und Ausgaben sorgfältig dokumentieren und dem BAföG-Amt nachweisen.

Ja, jede Änderung deines Einkommens muss dem BAföG-Amt unverzüglich gemeldet werden. Versäumst du dies, kann es zu Rückforderungen oder sogar Bußgeldern kommen.